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Parlamentssatzung

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Beitrag  Gregorius_I Fr Apr 11, 2008 12:26 pm

Nach unserem Regelwerk § 4.1 ist jedes Mitglied gleichberechtigt und in seiner Individualität zu schätzen. Dies werden wir auch so umsetzen.

Parlamentgrundsatzung:
§ 1 Mitglieder
§ 1.1 Das Intergalaktische Parlament schliesst sich aus allen Kolonievetretern (auch User gennant) der Allianz zusammen.
§ 1.2 Jeder Deligierte hat eine Stimme im Parlament.
§ 1.3 Jedes Mitglied kann für einen oder mehrere offenen Posten kanidatieren.
§ 1.4 Das Recht auf Ablehnung von Postenwahlen, Kanidatursvorschläge kann das betreffene Mitglied wahren.
§ 1.5 Die Paralmentsitze und die gewählten Vorständler sind nur innerhalb der Allianz aktiv.

§ 2 Aufgaben des Parlamentes
§ 2.1 Wahlfunktion: Das Parlament wählt Personen für bestimmt Posten im Vorstand und Intergalaktischen Rates.
§ 2.2 Kontrollfunktion: Die Parlamente haben oft die Aufgabe, die Exekutive (Rat + Vorstand) zu kontrollieren.
Dazu verfügen sie über Kontrollrecht wie das Recht, einen Untersuchungsausschuss einzusetzen. Kontrolliert werden Richtung, Effizienz
und die Rechtmäßigkeit des Regierungshandelns. Um die Exekutive wirksam kontrollieren zu können ist das Parlament in der Lage, das
Ratsmitglieder und des Vorstandes abzuwählen, beispielsweise durch ein konstruktives Misstrauensvotum.
§ 2.3 Interpellationsrechte: Um die Kontrollfunktion wahrnehmen zu können haben Parlamente das Recht, Rats- Und Postenmitgliedern Fragen zu stellen.
§ 2.4 Legislative Funktion: Eine der Hauptfunktionen von Parlamenten ist der Beschluss von Gesetzen, diese Funktion fällt dem Parlament durch die Gewaltenteilung zu.
§ 2.5 Abstimmverfahren: Beschlüsse und Anträge diskutieren und verabschieden (Kriegserklärungen, Unterstützungsanfragen von Bündnissen, etc.)
§ 2.6 Kommunikationsfunktion/Öffentlichkeitsfunktion: Das Parlament soll die in der Öffentlichkeit vorhandenen Auffassungen zum Ausdruck bringen und öffentlich informieren.
§ 2.7 Redeparlament und Arbeitparlament: Beide Typen sind Mischform des Parlaments. Es wird beraten über Gesetzvorschläge oder arbeiten diese aus. So wird auch bei politischen Fragen gehandelt. Diskussionen und Vorschläge erbracht.

§ 3 Der Vorstand
§ 3.1 Der Vorstand hat mehrer Posten/Ministerien inne, einmal der Parlamentvorsitz, Parlamentvize, Innenminister, PR-Minister und
Forschungsleiter.
§ 3.2 Wahl und Dauer
§ 3.2.1 Aus dem Parlament werden Vertreter nominiert oder kanidieren auf einen oder mehrere Posten des Vorstandes.
§ 3.2.2 Die Dauer der Wahl wird auf eine Woche gesetzt (7 Tage). Eine Woche vor Wahl werden Wahlvorschlage und Kanidaturen angenommen.
§ 3.2.3 Hier obsiegt das Mehrheitsvotum.
§ 3.2.4 Kontolliert wird durch den Rat und dem altem Parlamentsvoritz.
§ 3.2.5 Nach der Wahl wird der Posten sofort durch den Gewinnerkanidat besetzt und übernimmt die Aufgaben. Dazu wird ein Eid auf das
Parlament und die Wahrung der Gesetze der Allianz abgelegt.
§ 3.3 Dienstdauer ist auf 1-2 Monate gesetzt. Werden keine Kanidaturen vorgeschlagen, bleibt das Amt für weitere 1-2 Monate weiter besetzt.
§ 3.4 Der Vorstand hat alle Informationen öffentlich zu halten.
§ 3.5 Rüchtritte und negatives Mißtrauenvotum führen zu Neuwahlen.

§ 4 Die Vorstandsposten
§ 4.1 Der Parlamentsvorsitz: Der Deligiert übernimmt das Haus und ist für die Tagesordnung des Parlamentes verantwortlich. Zudem unterstützt er die Aufgaben der anderen Parlamentsposten. Es wird verlangt, die Ausarbeitung der Themen und Aktualisierung. Anträge aus dem Parlament führt der Vorsitz und ist erster Ansprechpartner für den Rat.
§ 4.2 Palamentvize: Selbe wie Vorsitz, die sich gegenseitig unterstützen. 2te Ansprechpartner für den Rat.
§ 4.3 Innenministerium: Koordiniert Fragen aller Member, wie Zusatzunterstützungsanfragen (nebenbei zu Lehrer-Padawan), Beratungsdinge, Ausarbeitung inner Schwierigkeiten und Schutz.
§ 4.4 PR-Ministerium: Werbung nach außen, wie im Forum von SI, Kontakte zu anderen Allianzen. Membersuche, etc.
§ 4.5 Forschungsleiter: Ideenpool, entwickelt selbständig oder mit anderen Konzepte für Verbesserungen der Allianz und ums Game.

Zusätze:
- Der Ratspräsident hat bei benennen von Posten sein Leaderbonuns, tritt aber nur in Notfällen ein. Kann unter Umständen Posten fest vergeben.
- Der Rat kann unterstützend den Vorstandsposten zur Seite stehen.
- Wahlen von Ratsposten kann der Ratspräsident aussprechen. Und verfahren wie Vorstandswahlen.
- Änderungen der Satzung sind vorbehalten. Werden angekündigt und im Sitzungssaal besprochen.
- Mißtrauensvotum werden vom Rat und Vorstand geleitet. Anträge dafür an den Rat weiterleiten.

Einzelheiten und detaiierte Postenbeschreibungen und Aufgaben werden für die Mitglieder der New Allianz im Mitgliederbereich Parlament/Vorstand unter den Büros erörtert.
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